DIWASS und Anhang VII im Schrott- und Metallhandel

Seit dem 21. Mai 2026 gilt die neue EU-Abfallverbringungsverordnung: Grenzüberschreitende Verbringungen werden über das EU-System DIWASS dokumentiert. Für Anhang-VII-Verbringungen läuft bis Ende 2026 eine Übergangsregelung. Der Stand der Dinge – und was jetzt zu tun ist.

Stand: 1. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Was ist DIWASS?

DIWASS (Digital Waste Shipment System) ist das zentrale System der EU-Kommission für den elektronischen Austausch von Informationen und Dokumenten zu Abfallverbringungen. Grundlage ist die Verordnung (EU) 2024/1157; die technischen Anforderungen regelt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1290.

Betroffen sind nicht nur notifizierungspflichtige Abfälle. Auch die Verbringung grün gelisteter Abfälle zur Verwertung – im Handel mit Edelstahl- und Legierungsschrott der übliche Fall – läuft künftig über DIWASS: Das Anhang-VII-Dokument wird zum elektronischen Datensatz.

Was gilt für Anhang-VII-Verbringungen bis Ende 2026?

Die Anbindung lokaler Systeme und Software an das zentrale System funktioniert für Anhang-VII-Dokumente noch nicht wie vorgesehen. Deshalb gilt vom 21. Mai bis einschließlich 31. Dezember 2026 eine Übergangsregelung: Anhang-VII-Dokumente können weiter in Papierform geführt werden. Für Deutschland haben BMUKN und Länder das am 28. April 2026 mitgeteilt.

Was gilt ab 2027?

Nach der Mitteilung von BMUKN und Ländern ist der Pflicht zur elektronischen Dokumentenführung schnellstmöglich nachzukommen, spätestens ab dem 1. Januar 2027. Im September 2026 haben die Verbände bvse, BDSV und VDM gefordert, die Übergangsfrist für Papierdokumente bis mindestens 30. Juni 2027 zu verlängern. Ob es dazu kommt, war Anfang Oktober 2026 offen.

Wer Registrierung und Abläufe jetzt vorbereitet, ist auf beide Fälle eingestellt.

Registrierung in DIWASS: so gehen Sie vor

Nummer bereithalten

Benötigt wird die EORI-Nummer. Wer keine hat, verwendet die Wirtschafts-Identifikationsnummer.

EU Login einrichten

Der Zugang läuft über ein EU-Login-Konto mit Zwei-Faktor-Authentifizierung.

Standort registrieren

Jeder beteiligte Standort wird auf Antrag bei der Behörde registriert, die für die Abfallverbringung zuständig ist. In Deutschland informiert darüber die Länder-Plattform GADSYS.

Freischaltung abwarten

Die Behörde prüft die Angaben und schaltet den Zugang frei. Vorher ist kein Zugriff möglich – deshalb früh beantragen.

Partner prüfen

Auch Lieferanten, Empfänger, Verwertungsanlagen und Beförderer müssen registriert sein: Beteiligte werden in DIWASS aus Listen gewählt, nicht frei eingetragen.

Zugangsweg wählen

DIWASS lässt sich über die Web-Oberfläche der Kommission bedienen oder über Software, die per Schnittstelle (API) angebunden ist.

Für die Anbindung von Software muss der Betrieb bereits registriert sein und einen autorisierten Nutzer haben. Die Zugangsdaten für die Schnittstelle vergibt der Helpdesk der Kommission.

Was MARS-ERP dabei leistet

Häufige Fragen

Darf ich Anhang VII im Jahr 2026 noch auf Papier führen?

Ja, bis einschließlich 31. Dezember 2026 – mit dem neuen Anhang-VII-Formular der Verordnung (EU) 2024/1157.

Muss ich mich trotz Übergangsregelung in DIWASS registrieren?

Ja. BMUKN und Länder fordern alle Beteiligten auf, sich unverzüglich zu registrieren. Ohne Registrierung lässt sich ein Standort später in DIWASS nicht auswählen.

Brauche ich für Edelstahl- und Legierungsschrott eine Notifizierung?

Grün gelistete Abfälle zur Verwertung unterliegen in der Regel den allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18 (Anhang VII), nicht der Notifizierung. Maßgeblich sind die Einstufung des Abfalls und das Bestimmungsland; im Zweifel gibt die zuständige Behörde Auskunft.

Kann ich DIWASS ohne eigene Software nutzen?

Ja, über die Web-Oberfläche der EU-Kommission. Angebundene Software vermeidet, dass dieselben Daten zweimal erfasst werden.

Überträgt MARS-ERP Anhang-VII-Dokumente an DIWASS?

Die Dokumente erstellt MARS-ERP heute schon. Die Übermittlung an DIWASS ist vorgesehen, sobald die EU-Kommission den Austausch für Anhang-VII-Dokumente freigibt; bis Ende 2026 werden sie nach der Übergangsregelung auf Papier geführt.

In welchem Paket sind Anhang VII und CMR enthalten?

e-Annex 7 und e-CMR gehören zum Paket Professional.

Quellen

  1. EU-Kommission: Digital Waste Shipment System (DIWASS)
  2. BMUKN: Aktuelle Information des BMUKN und der Länder zu DIWASS, 28.04.2026
  3. Verordnung (EU) 2024/1157 über die Verbringung von Abfällen (EUR-Lex)
  4. SBB: DIWASS – Fragen und Antworten zur Registrierung
  5. Bezirksregierung Köln: Information an die Wirtschaftsakteure, Stand 09.02.2026
  6. 320°: Forderungen von bvse, BDSV und VDM, 17.09.2026

Diese Seite gibt den Stand vom 1. Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Verordnung und die Auskünfte der zuständigen Behörde.

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